Allgemeine Hinweise und Tips für das Fliegen mit Chartermaschinen |
Einige
Hinweise und Tips für Ihren Charterflug.![]() |
Als
Charterflüge bezeichnet man in der Regel sämtliche Flüge,
die im Vollcharter für einen Veranstalter fliegen. Im Gegensatz zu
Linienflügen sind diese Charterflüge in den meisten Fällen
besser besetzt, da die Auslastung im Sinne einer besseren Wirtschaftlichkeit
im Vordergrund steht. Das Warschauer Abkommen Das Warschauer Abkommen(WA) kommt bei internationalen Flügen zur Anwendung und trifft Regelungen für Personenschäden, Sachschäden und Verspätungsschäden. Die Bestimmungen des WA sehen eine Beweislastumkehr vor, d.h. der Unternehmer (in der Regel die Fluglinie) muss beweisen, daß ihn kein Verschulden trifft. Dieser konsumentenfreundlichen Regelung stehen allerdings Haftungshöchstbeträge gegenüber, die nicht mehr zeitgemäß sind (über deren Erhöhung aber seit einiger Zeit verhandelt wird). Auf Inlandsflügen (Domestic Flights) ist das WA nicht anzuwenden. Für Flüge innerhalb der EU kommt jedoch(nur) bei Personenschäden eine EU-Verordnung zur Anwendung, welche keine Haftungshöchstgrenzen kennt. Bei internationalen Flügen ist jedoch bei Schadenersatzansprüchen das Warschauer Abkommen (siehe unten) anzuwenden. Meldeschluß / Check-In Time Wir bitten Sie sich bis spätestens 90 Min. vor Abflug am entsprechenden Check-In Schalter einzufinden, da es sich viele Airlines ausdrücklich vorbehalten nach Ablauf der regulären Meldezeit die Plätze anderweitig zu vergeben. Bei Charterflügen an denen Sie ohne die Aufgabe von Gepäck nur mit Ihrem Handgepäck teilnehmen kann es auch vorkommen, daß Sie noch bis 60 Min. vor Abflug einchecken können. Wir bitten Sie, sich nach den jeweiligen Meldezeiten der Airlines zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten bei der Beförderung sowie Mehrkosten zu vermeiden. Pass / Zoll / Visa Achten
Sie im Vorfeld Ihrer Reise genau auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen
Landes. Sämtliche Pass-, Zoll- und Visavorschriften obliegen dem
Reisenden, der für deren Einhaltung selbst
verantwortlich ist. Die Veranstalter, Carrier und Leistungsträger
haften nicht für die Einhaltung der Bestimmungen und Versäumnisse
des Reisenden. Die nötigen Informationen und Sonderinformationen
erhalten Sie bei den zuständigen Konsulaten oder Botschaften der
Länder oder in bestimmten Situationen auch beim auswärtigen
Amt.(www.auswaertiges-amt.de) Wichtig
Es ist im allgemeinen nicht mehr zwingend notwendig; wir empfehlen Ihnen
aber dennoch alle Flüge, insbesondere Rückflüge aus dem jeweiligen Zielgebiet
72 Stunden vor Rückflug vom jeweiligen
Carrier oder Leistungsträger rückbestätigen zu lassen zur Vermeidung von
Umbuchungen, Mehrkosten und dem damit verbundenen Ärger. Die jeweiligen
Telefonnummern oder Adressen der zuständigen Vertreter der Airlines finden
Sie entweder in Ihren Unterlagen oder bei der Information des zuständigen
Flughafen. Auch ist es sehr nützlich einen Flugplan/Timetable der Fluggesellschaft
mitzuführen. Diesen erhalten Sie entweder bei der Airline, deren Vertretungen
oder direkt im Flugzeug. |
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