Lesen
Sie bitte auch die wichtigen Hinweise
zur Nutzung unserer Websites

AGB - gültig ab dem 01.07.2018 (ergänzend zu den bereits
bestehenden AGB und denen des jeweiligen Reiseveranstalters, Carriers
oder Leistungsträgers der vermittelten Serviceleistungen, gelten
ab dem 01.07.2018 bis auf Widerruf/Ergänzung die nachfolgenden AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Check-In Reisecenter - www.check-in-reisecenter.de - für die Vermittlung
von Reiseleistungen
(Stand
01.02.2022)
Sehr
geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub mit uns organisieren möchten.
Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise geschehen, einer bloß vermittelten
Einzelleistung wie z.B. nur einem Flug oder nur eine Hotelunterbringung
oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen. Der oder die Verträge
über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistungen kommen jeweils
zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer einer Einzelleistung
zustande. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs-
oder Beförderungsbedingungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einige
Hinweise zu unserer Vermittlungstätigkeit. Das heißt, wir erklären
Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten Verträge mit
Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen. Dies geschieht
anhand nachfolgender Bestimmungen.
Anwendungsbereich
dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in Teile A, B und C
1.1.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unterschiedlichen
Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen hinsichtlich
der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art
der vermittelten Reiseleistung. Danach ist zu unterscheiden zwischen
a) der Vermittlung einer Pauschalreise, nachfolgend „Reisevermittlung“
genannt, der Vermittler in diesem Zusammenhang „Reisevermittler“;
hierzu finden Sie die Regelungen in Teil A dieser Geschäftsbedingungen.
b) der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen; hierzu finden Sie
die Regelungen in Teil B dieser Geschäftsbedingungen.
c) der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung; hierzu finden Sie die
Regelungen in Teil C dieser Geschäftsbedingungen.
Teil
A: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. §
651v BGB
Die
Vorschriften dieses Teils A über die Reisevermittlung
von Pauschalreiseverträgen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler
das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt
ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer
für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.
1.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler
kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Vertrag über
die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme
bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt
der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung
der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers
ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen,
aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen
und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a
ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über
die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten
Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen
Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise-
oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne
besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher
Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund
internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen
und Tarifbestimmungen.
2.
Zahlungen, Erklärungen von Kunden
2.1. Reisevermittler und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen,
wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten
des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise übergeben wurde.
2.2. Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt,
Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden
bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der
Reisevermittler wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen
Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Der Reisevermittler
empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung,
entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung
oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
3.
Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich
beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Pauschalreiseveranstalter
durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört
nach Bestätigung durch den Pauschalreiseveranstalter die Übergabe
der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt
nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen
dem Kunden direkt übermittelt.
3.2. Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu
deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m.
Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler
im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die
richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht
zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte
haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht,
es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht
verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung
zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Reisevermittlers
im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben
hiervon unberührt.
3.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler
bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen
und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von
§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über
die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen
keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.5. Sonderwünsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung
an den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstalter entgegen. Soweit etwas
anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler
für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen.
Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag
oder für die vom Reisevermittler an den Pauschalreiseveranstalter
zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird
darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche
Bestätigung des Pauschalreiseveranstalters zum Inhalt der vertraglichen
Verpflichtungen des Pauschalreiseveranstalters werden.
4.
Pflichten des Reisevermittlers/Reisenden bezüglich Einreisevorschriften
und Visa
4.1 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die
Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch uns bedingt.
4.2. Im Rahmen vorvertraglicher Informationspflichten nach Art. 250 §
3 EGBGB werden Sie, soweit für die in Betracht kommende Pauschalreise
erheblich, über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes
unterrichtet, einschließlich der ungefähren Fristen für
die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
Bitte beachten Sie hierzu sowohl unsere als auch die Informationen des
jeweiligen Reiseveranstalters zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen,
einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente.
4.3. Übernimmt der Reisevermittler entgeltlich oder unentgeltlich
für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme
zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein-
oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme
dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung
keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen
oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder
zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis
nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden
des jeweiligen Landes ersetzt.
4.4. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung
erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche
Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages
kann der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung
der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für
erforderlich halten durfte, verlangen. Der Reisevermittler kann für
seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart
ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende
Vergütung geschuldet war.
4.5. Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa
und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang.
Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten
Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft
verursacht oder mitverursacht worden sind.
4.6 Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht
gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und
Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen
Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit)
vorliegen. Teilen Sie uns bitte unaufgefordert mit, ob für Sie oder
Ihre Mitreisenden besondere Bedürfnisse im Hinblick auf eine etwaig
eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft, Minderjährigkeit
oder einen medizinischen Betreuungsbedarf bestehen.
4.7. Besondere Umstände/Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insb. Coronavirus)
Wir weisen darauf hin, dass viele Reiseveranstalter und Carrier/Leistungsträger,
Leistungen im Zusammenhang mit den jeweils lokalen Leistungserbringern
stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt
geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen, erbringen werden.
Der Reisende erklärt sich insofern einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen
oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme
von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen
Krankheitssymptomen unverzüglich die Reiseleitung und den jeweiligen
Leistungsträger, Carrier/Reiseveranstalter zu verständigen/informieren.
Beachten Sie bitte, daß bei der Einreise, abhängig etwa von
der Pandemielage, unterschiedliche Bestimmungen gelten können (z.B.
Impf- oder Testnachweis, digitale Registrierung). Empfehlenswerte Adressen
für tagesaktuelle Sicherheits-/ Gesundheitsinformationen:
Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de
Tel. +49 (0)30 18170
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung- Ausland(DVKA): www.dvka.de,
Tel. +49 (0)228 95300
Centrum für reisemedizin: www.crm.de
5.
Aufwendungsersatz, Serviceentgelt, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs-
und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen,
soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart
sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler,
soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer
entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch
auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht
des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich
begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht
im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass
der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer,
insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages,
hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche
eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich
oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen
gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche
haftet.
5.4 Serviceentgelte unserer kostenpflichtigen Beratungs-, Vermittlungstätigkeiten,
zzgl. Fremdgebühren/inkl.MwSt.:
1. Beratungen unseres qualifizierten Reiseexpediententeams:
Im Rahmen einer zu buchenden Flug-, Hotel-, Kreuzfahrten-, Einzel-, Verbundenen-,
Flugticket-, Round the world-, IATA/BULK/Consolidator-, Linien-, Charterflug-
und Pauschalreiseleistungen, werden im Falle einer Buchung angerechnet.
2. Nichtbuchung oder Ausfall:
Nach einer fruchtlosen Frist von 14 Tagen einer zuvor bei und durch uns
erarbeiteten qualifizierten Reiseberatungsleistung, erlauben wir uns,
Ihnen unsere Reisevermittlungstätigkeitsleistung, mit einer pauschalen
Gebühr in Höhe von: 45€ pro Anfrage-/Beratungsvorgang zu
berechnen.
3. Für Sonderreiseleistungen:
Ausarbeitung spezieller Gruppenreiseanfragen, Reisen und Arrangements
im Rahmen einer Vermählung, Ausarbeitung und Erstellung von besonderen
Flug-, Hotel- Sportreise-, Firmenreise- und sonstigen aufwändigen
Reiseexpeditionen, werden unsere Gebühren im Falle einer entsprechend
festen abgeschlossenen Buchung, angerechnet. Beim Nichtzustandekommen
der von uns er- und ausgearbeiteten Beratungsleistungen, berechnen wir
eine Pauschale in Höhe von: 75€/EUR
4. Für die Abwicklug von Sonderreiseleistungen, An- bzw.
Ab- oder Ummeldungen, wie nachfolgend:
- Änderungen von: Namen, Termin, Teilnehmern/Personen, Abreise- oder
Zielort, soweit möglich zzgl.Fremdgebühr: pauschal: 25€/EUR
- Anmeldungen von Sonderleistungen wie Gepäck, Sondergepäck,
Sportausrüstungen, Tiertransport: pauschal 20€/EUR je Vorgang.
- Stornierung/Nachmeldung (soweit möglich innerhalb der AGB des/der
Leistungsträger,Carrier,Veranstalter): pauschal 25€/EUR je Vorgang.
5. Erstellung/Beantragung von:
Schiffsmanifesten, Einreiseanträgen (Papierform/Elektronisch,ggfs.zzgl.Fremdgebühren),
Visaanträgen, insbesondere elektronischen Genehmigungen/Anträgen
zur Einreise wie USA(ESTA), Australien(abf.gov.au,), Griechenland(Travel.gov.gr),
Spanien(SPTH.gov.es), usw., in Anwesenheit der zu beantragenden Personen
unter Vorlage/persönlicher Anlieferung der Antragsdokumente (Pass,Personalausweis,Impfpass,Gesundheitszeugnis,etc.):
pauschal 25€/EUR p.Pers.
6. Ausführung kostenpflichtiger/kostenloser Stornierungen/Bearbeitung
aufwendiger Änderungen gesamter Vorgänge: 50€/EUR
je Vorgang
6.
Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung
von Flugbeförderungsleistungen
6.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung
einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler
verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird
der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen
über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich
den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird
der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche
Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten
Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen
des Vermittlers ausgehändigt werden.
6.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen
Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer
Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche
Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung
ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden
mit eingeschränkter Mobilität
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast,
z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen
des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter
des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
7.
Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise
7.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht,
Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters
über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler
ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine,
Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über
die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit,
insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag
zu überprüfen.
7.2.
Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht
direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden,
erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe
im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Wahl durch
postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch
auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250
§ 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
8.
Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler
8.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der
Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung
diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte
oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger
Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte
Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen
(z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
8.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 7.1 unverschuldet, entfallen
seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit,
als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer
Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe
entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler
nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler
die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines
Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem
vermittelten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach
Ziff. 7.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers
beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages
überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
8.3. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler
auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf
die nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen.
9.
Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber
den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern
Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich
der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter
auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht
hat, zur Kenntnis bringen. Bezüglich etwaiger Ansprüche des
Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern besteht
keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang,
Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige
rechtliche Bestimmungen.
10.
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen
10.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung
eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung
bei Buchung abzuschließen.
10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung
üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch
einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise
nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in
der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland
auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf
hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen
besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden
enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei
Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung
in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige
und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft
bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der
vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen
ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
11.
Haftung des Reisevermittlers
11.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht
nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen
hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit
den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern.
11.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden,
die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung
oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der
Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x
BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt
von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
12.
Verbraucherstreitbeilegung
Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Pauschalreisen
für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert der
Reisevermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Der Reisevermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr
hin.
Teil
B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem.
§ 651w BGB
Die
Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung
von verbundenen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn der Vermittler das
Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt.
In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung
einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht
wird, jedoch verbundene Reiseleistungen vermittelt werden.
1.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler
kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die
Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu¬stande. Auftrag und
Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt
der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung
der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers
ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen,
aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen
und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a
ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über
die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3.
Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner
der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich
die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam
vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere
Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen
die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde
oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen
und Tarifbestimmungen.
2.
Zahlungen
2.1. Der Vermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden
auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn
er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit
Reiseleistungen von dem Vermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen
vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall
der Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen
nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
2.2. Diese Sicherstellung leistet der Vermittler verbundener Reiseleistungen
bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer
Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens
und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher
und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines
für alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen,
soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der
verbundenen Reiseleistung leistet.
3.
Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich
beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage bei den Leistungserbringern
durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach
Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen
über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn
vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden
direkt übermittelt.
3.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler
im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die
richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht
zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte
haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es
sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet,
den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu
ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers
im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben
hiervon unberührt.
3.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler
bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen
und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von
§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über
die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen
keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an
den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes
nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die
Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind
auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag
oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde
Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung
des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des
Leistungserbringers werden.
4.
Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und
Versicherungen
4.1. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die
Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch uns bedingt. Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise-
und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich
vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs-
oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte
oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich
machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden
vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
4.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich
auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen
Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers
besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht.
Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass
er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage
bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
4.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich
der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften,
gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner
Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
4.4. Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für
den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung
der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise
in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit
begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung
des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über
Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf
der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige
Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes
ersetzt.
4.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung
erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrückliche
Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages
kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung
der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für
erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine
Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart
ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende
Vergütung geschuldet war.
4.6. Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen
Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht,
wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang
maßgeblichen Umstände vom Vermittler schuldhaft verursacht
oder mitverursacht worden sind.
5.
Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung
von Flugbeförderungsleistungen
5.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung
einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler
verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird
der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen
über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich
den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird
der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche
Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten
Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen
des Vermittlers ausgehändigt werden.
5.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen
Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer
Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche
Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung
ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden
mit eingeschränkter Mobilität
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast,
z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen
des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter
des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
6.
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
6.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs-
und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen,
soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart
sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler,
soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer
entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch
auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht
des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
6.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich
begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
6.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht
im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass
der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer,
insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages,
hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche
eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich
oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen
gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche
haftet.
7.
Vergütungsansprüche des Vermittlers
7.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der
Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 5 dieses
Teils B der Vermittlungsbedingungen gilt:
a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften,
die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft
für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
b) Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit
erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlenden Serviceentgelte.
c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers
und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung
ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus
den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen
des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.
d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts
nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung
nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung
einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
7.2. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen
und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen
einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren
Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers
und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis
des Vermittlers hierauf erfolgen.
7.3. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei
der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen,
insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung,
oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer
oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf
Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs
des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit
des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
8.
Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
8.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags-
und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über
die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt
wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine,
Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten
Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere
auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag
zu überprüfen.
8.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem
Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt
werden, erfolgt die Aushändigung durch den Vermittler durch Übergabe
im Geschäftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen
oder elektronischen Versand.
9.
Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
9.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der
Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem
unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte
oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger
Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten
Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von
Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
9.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 9.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 9.1 unverschuldet, entfallen
seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als
dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer
Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe
entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist,
dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die
Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines
Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem
vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach
Ziff. 9.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers
beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages
überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
9.3.
Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige
gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 9
unberührt.
9.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler
auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf
die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
10.
Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber
den vermittelten Leistungserbringern
10.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen
ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese
Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler gewahrt.
Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung
Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler, als auch gegenüber
dem Leistungserbringer geltend machen will.
10.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich
die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm
bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von
Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
10.3. Übernimmt der Vermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu
sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden,
haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei
von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter
Fristversäumnis.
10.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber
den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers
zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen
und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
11.
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
11.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung
eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung
bei Buchung abzuschließen.
11.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung
üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch
einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen
nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in
der Regel gesondert abzuschließen.
11.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland
auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
11.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf
hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen
besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden
enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei
Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung
in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige
und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft
bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der
vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen
ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
12.
Haftung des Vermittlers
12.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat,
haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den
zu vermittelnden Leistungserbringern.
12.2. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden,
die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung
oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung
des Leistungserbringers erheblich abweicht.
12.3. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs.
4 BGB und § 651x BGB und aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten
bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
13.
Verbraucherstreitbeilegung
- Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen
für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
- Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
Teil
C: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen oder mehreren
Reiseleistungen, die keine verbundenen Reiseleistungen im Sinne des §
651w BGB darstellen.
Die
Vorschriften dieses Teils C über die Vermittlung
von einzelnen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung
weder Teil einer Pauschalreise noch Teil von verbundenen Reiseleistungen
ist. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes
gesetzlich vorgeschrieben.
1.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler
kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die
Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen
keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail,
Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler
den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme
des Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers
ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen,
aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen
und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a
ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über
die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3.
Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner
der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen
Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise-
oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne
besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher
Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund
internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen
und Tarifbestimmungen.
2.
Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich
beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer
durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach
Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen
über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn
vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden
direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler
im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die
richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht
zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte
haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es
sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet,
den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu
ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers
im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben
hiervon unberührt.
2.4.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich
Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen
Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs.
1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit
der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie
im Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an
den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes
nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die
Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind
auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag
oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde
Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung
des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des
Leistungserbringers werden.
3.
Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa
3.1. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die
Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch uns bedingt. Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise-
und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich
vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs-
oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte
oder offenkundige Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich
machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden
vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
3.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich
auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen
Informationsquellen Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers
besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht.
Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass
er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage
bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
3.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich
der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften,
gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner
Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
3.4. Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für
den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung
der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise
in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit
begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung
des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über
Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf
der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige
Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes
ersetzt.
3.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung
erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrückliche
Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages
kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung
der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für
erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine
Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart
ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende
Vergütung geschuldet war.
3.6. Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen
Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht,
wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang
maßgeblichen Umstände vom Vermittler schuldhaft verursacht
oder mitverursacht worden sind.
4.
Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung
von Flugbeförderungsleistungen
4.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung
einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler
verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird
der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen
über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich
den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird
der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche
Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten
Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen
des Vermittlers ausgehändigt werden.
4.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen
Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer
Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche
Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung
ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden
mit eingeschränkter Mobilität
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast,
z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen
des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter
des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
5.
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
5.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs-
und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen,
soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart
sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungsansprüche
gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen
zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen
Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht
auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber
gemäß § 669 BGB.
5.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich
begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht
im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass
der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer,
insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages,
hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche
eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich
oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen
gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche
haftet.
6.
Vergütungsansprüche des Vermittlers
6.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der
Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 Teil
C dieser Vermittlungsbedingungen gilt:
a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften,
die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft
für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
b) Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit
erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers
und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung
ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus
den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen
des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelten.
d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts
nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung
nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung
einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
6.2. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen
und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen
einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren
Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers
und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis
des Vermittlers hierauf erfolgen.
6.3. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei
der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen,
insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung,
oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer
oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf
Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs
des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit
des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
7.
Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
7.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags-
und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über
die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt
wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine,
Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten
Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere
auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag
zu überprüfen.
7.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem
Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt
werden, erfolgt die Aushändigung durch den Vermittler durch Übergabe
im Geschäftslokal des Vermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen
oder elektronischen Versand.
8.
Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
8.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der
Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem
unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte
oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger
Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten
Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von
Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
8.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1 unverschuldet, entfallen
seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als
dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer
Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe
entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist,
dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die
Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines
Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem
vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach
Ziff. 8.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers
beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages
überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler
nach § 651x BGB bleibt unberührt.
8.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur
Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer
bleibt von Ziffer 8 unberührt.
8.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler
auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf
die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
9.
Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber
den vermittelten Leistungserbringern
9.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen
ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese
Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler gewahrt.
Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung
Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler als auch gegenüber
dem Leistungserbringer geltend machen will.
9.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich
die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm
bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von
Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
9.3. Übernimmt der Vermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu
sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden,
haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei
von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter
Fristversäumnis.
9.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber
den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers
zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen
und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
10.
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
10.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung
eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung
bei Buchung abzuschließen.
10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung
üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch
einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen
nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in
der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland
auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf
hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen
besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden
enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei
Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung
in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige
und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft
bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der
vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen
ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
Die
finanziellen Aufwendungen im Falle nicht vorhersehbarer Ereignisse vor,
während oder nach Reiseantritt können mitunter erheblich sein. Zur Sicherheit
des/r Reisenden empfehlen wir daher neben den allgemein üblichen Reiseversicherungen
wie Reisekranken-, Reisegepäck und Reiseunfallversicherung dringend
den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Hinweis:
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien
Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern ist:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
info@versicherungsombudsmann.de
11.
Haftung des Vermittlers
11.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat,
haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den
zu vermittelnden Leistungserbringern.
11.2. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden,
die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung
oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung
des Leistungserbringers erheblich abweicht.
11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften
Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
Hinweise und Übersicht der Reiseveranstalter-AGB:
Die Buchung wird erst mit der Annahme/Bestätigung durch den Veranstalter,
Leistungsträger oder Carrier der durch uns vermittelten Reisen/ Beförderungsleistungen
verbindlich. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die
reine Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen, Beförderungsleistungen
bzw. einzelnen touristischen Leistungen. Die Durchführung der gebuchten
Reiseleistungen gehört nicht in den Bereich unserer Verantwortung und
Vertragspflichten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des
Reisenden durch Check-In Reisecenter®. Check-In Reisecenter® ist
berechtigt, die Annahme des Vermittlungsauftrages ohne Angabe von Gründen
zu verweigern. Vor der Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages
durch Check-In Reisecenter® vermittelte und mit dem Reiseveranstalter
und den einzelnen Leistungsträgern abgeschlossene Reiseverträge bleiben
wirksam und sind von der Annahme des Vermittlungsauftrages in diesem Fall
unberührt. Die Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages wird
dem betroffenen Reisenden per Email, schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Bestehende Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen mit Reiseveranstaltern
bzw. einzelnen Leistungsträgern werden hierdurch nicht berührt.
Wir verweisen ausdrücklich auf die AGB der Veranstalter. Diese finden
Sie bei dem jeweiligen Angebot und den Buchungsmasken, noch einmal im
Detail unter dem Menüpukt AGB. Als besonderen Service bieten wir Ihnen
an dieser Stelle die AGB`s der einzelnen Reiseveranstalter, die Sie bei
den jeweiligen Angeboten finden, hier auch noch einmal tabellarisch an:
12.
Zahlung mit Kreditkarte (VISA, Mastercard, AmericanExpress,
Diners, etc.)
Die Zahlung kann mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen
erfolgen. Check-In Reisecenter® behält sich das Recht vor, etwaige
Verwaltungskosten, die uns oder dem Anbieter in Bezug auf eine Buchung
mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Wir werden Sie über
entsprechende Kosten im Vorfeld benachrichtigen. Check-In Reisecenter®
behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten bei Kreditkartenzahlung
an Sie weiterzuberechnen. Bei Zahlung mit einer fremden Kreditkarte ist
die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers erforderlich.
Check-In Reisecenter® behält sich vor, Tickets, Bestätigungen, Vouchers
und sonstige Reiseunterlagen ausschließlich an die bei Ihrer Bank oder
Ihrem Kreditkartenunternehmen hinterlegte Adresse zu versenden.
13. Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Seit dem 12.Januar
2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA" (Electronic
System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich eingesetzt.
Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt seit
dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von 14USD/$
(bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte System
des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine
Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden
dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich vorzunehmen.
https://esta.cbp.dhs.gov/
14. Allgemeine
Hinweise und Bestimmungen zu Linienflügen, Consolidator-,
IATA-,ABC/APEX-, BULK-Charter- und sonstigen Sonderflügen:

Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der,
für die eingebuchte Beförderungsleistung zuständigen Fluggesellschaften,
Leistungsträger oder Carrier, für die vermittelten Beförderungsleistungen.
Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Fluggesellschaften,
Leistungsträger oder Carrier die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich
deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit-
oder Leistungsänderungen der jeweiligen Fluggesellschaften, Carrier oder
Leistungsträger der Reise. Dieses gilt insbesondere für Linienflugscheine
zu stark ermäßigten Consolidatortarifen und `nur-Flug` Buchungen. Ihr
Auftrag an uns, eine Beförderung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Der Vertrag kommt erst
mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Der Erhalt
einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung
(d.h.
die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen
keine Annahme des Angebotes oder eine Buchung dar.
Bitte beachten Sie, dass bei Linienflügen für die Erstellung
eines Papiertickets, sofern dieses noch möglich ist, ein zusätzlicher
Aufschlag von 10 Euro berechnet wird. Entgegen vieler Reisebüros
berechnet Check-In Reisecenter® keine weiteren Kosten für Beratung
und Buchungsabwicklung. Dieses gilt nicht für Stornierungen oder
Umbuchungen. Für alle anderen Tickethinterlegungen am Flughafenschalter
wird in der Regel eine Hinterlegungsgebühr seitens der Fluggesellschaft/
Carrier/Aussteller erhoben. Bei vielen Fluggesellschaften und Veranstaltern
werden heute ausschließlich sogenannte ETIX-Ausstellungen
vorgenommen, bei denen der Passagier seine Beförderungsunterlagen
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises/Passes sowie der Reisebestätigung/Reservierung
direkt beim einchecken am Flughafen oder am Check-In Automaten erhält.
Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder
die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, wird der Carrier, Reiseveranstalter
bzw. Leistungsträger die Reiseunterlagen per Post zusenden. Kosten für
die schnelle Versendung von Unter-lagen mit Express Botendiensten sowie
eventuelle Hinterlegungs-gebühren trägt der Reisende. Bitte beachten Sie,
dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Regeln für die Ausstellung
von E-Tickets haben. Bei Lufthansa-Flügen ist es zum Beispiel erforderlich,
dass Sie Ihre Kredit- oder Miles & More-Karte beim Check-in vorweisen
können und dass Sie die Check-in-Zeiten einhalten.
Was ist ein elektronisches Ticket?
Mit elektronischen Tickets reisen Sie schneller und bequemer. Nach Buchung
erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Buchung.
Im Buchungssystem der Fluggesellschaft wird ein elektronisches Ticket
erstellt und gespeichert. Herkömmliche Papiertickets werden seit
Juni 2008 von den Fluggesellschaften nicht mehr angeboten. Bitte beachten
Sie, dass Sie bei Reisen mit einem elektronischen Ticket (E-Ticket) personifizierte
Dokumente mit sich führen müssen. Jeder Reisende benötigt
am Check-in am Flughafen entweder den Personalausweis oder Reisepass (je
nach Flugziel) und die Buchungsbestätigung bzw. die E-Mail Bestätigung
der Flugbuchung.
Welche
Vorteile bietet ein elektronisches Ticket?
1. Sie vermeiden lange Warteschlangen am Check-In-Schalter (bei Nutzung
des Check-In-Automaten)
2. Sie können Ihren Sitzplatz beim Einchecken selbst auswählen.
(bei Nutzung des Check-In-Automaten)
3. Sie können das Ticket nicht vergessen oder verlieren: Sie brauchen
lediglich Ihren Ausweis und die E-Mail Bestätigung.
4. Sie müssen sich nicht um die Zustellung des Tickets kümmern:
Nach Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Wichtig: Insbesondere bei kurzfristigen Buchungen unterhalb 7 Tagen vor
Abreise gelten oftmals gesonderte Tarif- oder Buchungsbedingungen, die
zu beachten sind. Umbuchungen, Änderungen von Namen oder Flugstrecken
sind dann nur nach Vollstorno und Neuanmeldung möglich. Achten Sie
bei jeder Buchung eines Fluges unbedingt auf die Tarifkonditionen. Mehrkosten,
die aus Nichtbeachtung der Tarifbedingungen oder zu kurzfristig gebuchten
Tickets resultieren gehen zu Lasten des Reisenden.
Wir empfehlen im allgemeinen bei allen Flugbuchungen auf die jeweiligen
AGB- und Tarifbedingungen der jeweiligen Airlines und Anbieter zu achten,
um Irrtümer oder Mißverständnisse schon im Vorfeld zu
vermeiden.
Umbuchungen sind nur teilweise zulässig und oftmals kostenpflichtig. Die
jeweiligen Gebühren werden bei der Auswahl eines bestimmten Angebotes
angezeigt. Bei manchen Sondertarifen sind Reservierungsänderungen oder
Preiserstattungen nach Ticketausstellung nicht möglich. Einige Tarife
schließen einen Wechsel der Buchungsklasse oder eine Meilengutschrift
aus. Die Fluglinien behalten sich das Recht vor, den Flugzeitplan jederzeit
vor Abflug zu ändern. Flugtickets sind nicht übertragbar und Namensänderungen
nicht zulässig, es sei denn dieses ist innerhalb des Tarifes gestattet.
Bei Verlust oder nicht rechtzeitig in Empfang genommenen Flugscheinen/Tickets,
haftet der Reisende für dadurch entstehende Kosten (Änderungen)
des Tarifes. Bei Versendung der Reiseunterlagen an eine vom Reisenden
angegebene Adresse, trägt dieser das Transportrisiko. Kosten, die
aus dem Verlust der auf Wunsch des Reisenden versandten Dokumente oder
Verspätungen beim Transport (DHL/UPS/IllOX/FedEx) resultieren, gehen
zu Lasten des Reisenden. Es empfiehlt sich immer die kostengünstigere
und sichere ETIX-Hinterlegung direkt am Flughafenschalter.
Für alle Flüge, mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften
gelten ferner die `Allgemeinen Beförderungsbedingungen`, die nach dem
Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind. (siehe
Ticket)
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Seit dem 12.Januar
2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA" (Electronic
System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich eingesetzt.
Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt seit
dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von 14USD/$
(bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte System
des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine
Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden
dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich vorzunehmen.
https://esta.cbp.dhs.gov
Warschauer Abkommen
(siehe Beschreibung)
Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder
Stoffe nicht enthalten: Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten
Alarmvorrichtungen oder integriertem Lithium, Batterien und/oder pyrotechnisches
Material; Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen; Gase
entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas
und Aerosol; Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben
und Verdünner; Entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere
leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen,
Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; Oxydierende
Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde; Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger;
Radioaktive Materialien; Ätzendes, wie Quecksilber, was in Thermometern
enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, naß, gefüllt mit Batterieflüssigkeit;
Magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den
IATA Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind. Von den obigen Bestimmungen
ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel,
Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeugen), alkoholische Getränke, soweit
diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
Blacklist
Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen,
denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar
unter
https://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
https://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf
Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer befördernden
Fluggesellschaft.
Weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf:
https://www.iatatravelcentre.com/e-ticket-notice/General/German/
Gemäß
§ 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen
eingerichtet wurden. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet.
Sie können sich an diesen Stellen wenden, die Teilnahme ist für
beide Seiten aber freiwillig.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. | Straßburger Str. 8 77694 Kehl
| mail@verbraucher-schlichter.de
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers
gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de
-
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen
für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Vermittler verweist
für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr
hin.
Check-In Reisecenter - Mont-Cenis-Str.125 - D-44627 Herne - info@check-in-reisecenter.de
- www.check-in-reisecenter.de
Stand:
07/2021
Alle
Daten SSL Verschlüsselt. Datenübertragung geschützt.
Unsere AGB ergänzend zu denen des jeweiligen Veranstalters, Carriers
oder Leistungsträgers der gebuchten Reiseleistungen: (gültig bis
einschließlich dem 30.06.2018)
Check-In Reisecenter® bzw. deren Vertreter tritt
im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen
(z.B. Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotels, Ferienwohnungen, Tickets,
Busreisen, etc., nachfolgend `Reisen` genannt) auf. Check-In Reisecenter®
ist nicht der Veranstalter, sondern Mittler der Reisen.
Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der,
für die eingebuchte Reise zuständigen Veranstalter, Leistungsträger, Carrier
(Beförderer) für die durch uns vermittelten Reisen. Die Reisebedingungen
basieren in der Regel auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des
Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Als Reisevermittler bestätigen wir im
Namen der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer)
der Reise die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich deren Bestätigung bei
uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit- oder Leistungsänderungen
der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer)
der Reise. Alle Zahlungen auf Pauschalreiseleistungen bedürfen der
vorherigen Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheines im Sinne
der § 651a-m Abs. 3 BGB. Mit Vertragsschluß kann eine Anzahlung
gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen,
die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen
fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro
nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines
verlangt werden.
Im
Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen
Ihnen und dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder Carrier der Reise
zu den jeweils gültigen Konditionen zustande. Mit Ausfüllen der Informationsfelder
und Abschluß des Buchungsvorgangs bieten Sie uns an, die Vermittlung einer
Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise
in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter
erbracht wird, zu vermitteln/besorgen. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der Reiseanmelder gleichzeitig,
dass er geschäftfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist.
An Ihren Buchungsauftrag sind Sie gebunden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung
von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters
vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Der Erhalt einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben),
stellen keine Annahme des Angebotes dar. Die Buchung wird erst mit der
Annahme/Bestätigung durch den Veranstalter, Leistungsträger
oder Carrier der durch uns vermittelten Reisen/Beförderungsleistungen
verbindlich. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die
reine Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen, Beförderungsleistungen
bzw. einzelnen touristischen Leistungen. Die Durchführung der gebuchten
Reiseleistungen gehört nicht in den Bereich unserer Verantwortung und
Vertragspflichten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des
Reisenden durch Check-In Reisecenter®. Check-In Reisecenter® ist
berechtigt, Annahme des Vermittlungsauftrages ohne Angabe von Gründen
zu verweigern. Vor der Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages
durch Check-In Reisecenter® vermittelte und mit dem Reiseveranstalter
und den einzelnen Leistungsträgern abgeschlossene Reiseverträge bleiben
wirksam und sind von der Annahme des Vermittlungsauftrages in diesem Fall
unberührt. Die Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages wird
dem betroffenen Reisenden per Email, schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Bestehende Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen mit Reiseveranstaltern
bzw. einzelnen Leistungsträgern werden hierdurch nicht berührt.
Wir verweisen ausdrücklich auf die AGB der Veranstalter. Diese finden
Sie bei dem jeweiligen Angebot und den Buchungsmasken, noch einmal im
Detail unter dem Menüpukt AGB. Als besonderen Service bieten wir Ihnen
an dieser Stelle die AGB`s der einzelnen Reiseveranstalter noch einmal
tabellarisch an:
Allgemeine
Hinweise zu Ihrer Reisebuchung:
Haftung
Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen
beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Reiseveranstalter,
Leistungsträger, Carrier (Beförderer) uns gegenüber, sie stellen keine
eigene Zusicherung von Check-In Reisecenter® gegenüber dem Reiseteilnehmer
dar. Ansprüche des Reisenden gegen die Reiseveranstalter, Leistungsträger,
Carrier (Beförderer) auf Schadensersatz im Sinne der § 651c bis
651f BGB verjähren in der Regel nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die vermittelte Leistung dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter
die Fortführung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Maßgeblich
für die Fristwahrung ist der Zugang der Beanstandung beim Leistungsträger,
Veranstalter, Carrier (Beförderer) der Reiseleistungen, nicht zu verwechseln
mit dem Zugang beim Reisemittler.
Für
zeitliche Verzögerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund
von technischen Verzögerungen bei der Übermittlung von Faxsendungen oder
Emails übernimmt Check-In Reisecenter® keine Haftung.
Pflichten des Kunden/ Reisenden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese
Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich
gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer
Haftung.
Zahlung des Reisepreises/der Reiseleistungen, Bankeinzug, Lastschriften,
Gebühren
1. Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und
diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für
Rechnung des jeweiligen Veranstalters, Carriers oder Leistungsträgers.
Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
2. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters, Carriers
oder Leistungsträgers. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer
Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst
nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern
wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung
des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Zum
überwiegenden Teil findet jedoch ein Direktinkasso mit dem Reiseveranstalter,
Carrier oder Leistungsträger statt.
3. Die Zahlungsweise der gebuchten Leistungen bestimmt der Kunde nach Maßgabe
der durch den jeweiligen Anbieter angebotenen Zahlungsarten (in der Regel:
Kreditkarte, Lastschrift, Rechnung/ Überweisung) selbst, jedoch sind
bei einigen Leistungsträgern bzw. Reiseveranstaltern nur Zahlungen
per Kreditkarte oder Lastschrift möglich. Bei Bezahlung per Kreditkarte
wird anbieterabhängig ggf. eine zusätzliche Kreditkartengebühr
fällig.
Zahlung mit Kreditkarte (VISA, Mastercard, AmericanExpress, Diners,
etc.)
Die Zahlung kann mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen
erfolgen. Check-In Reisecenter® behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten,
die uns oder dem Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen,
zusätzlich zu berechnen. Wir werden Sie über entsprechende Kosten im Vorfeld
benachrichtigen. Check-In Reisecenter® behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten
bei Kreditkartenzahlung an Sie weiterzuberechnen. Bei Zahlung mit einer
fremden Kreditkarte ist die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers
erforderlich. Check-In Reisecenter® behält sich vor, Tickets, Bestätigungen,
Vouchers und sonstige Reiseunterlagen ausschließlich an die bei Ihrer Bank
oder Ihrem Kreditkartenunternehmen hinterlegte Adresse zu versenden.
Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und dafür,
daß die für seine Person erforderlichen Voraussetzungen erfüllt
sind, sowie sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in-
und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften,
Pass-, und Visa-Bestimmungen - beachtet werden. Bei Hinweisen auf dieser
Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels
wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht
der Fall, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Botschaft
oder das Konsulat. Da wir hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben
Dritter angewiesen sind und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit
geändert werden können, geben wir keine Zusicherungen oder Garantien
hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
dieser Informationen ab.
Wir empfehlen sorgfältig auf die Einreise-, Visa und Gesundheitsbestimmungen
der jeweiligen Länder zu achten. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von etwaigen Rücktritts-/Umbuchungskostenkosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn
sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters/Carriers/Leistungsträgers
bedingt sind. Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Seit dem 12.Januar 2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA"
(Electronic System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich
eingesetzt. Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt
seit dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von
14USD/$ (bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte
System des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen,
um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72
Stunden dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich
vorzunehmen. https://esta.cbp.dhs.gov/
Besondere Umstände/Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insb. Coronavirus)
Wir weisen darauf hin, dass viele Reiseveranstalter, Carrier/Leistungsträgern
im Zusammenhang mit den jeweils lokalen Leistungserbringern stets unter
Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden
behördlichen Vorgaben und Auflagen, erbringen werden.
Der Reisende erklärt sich insofern einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen
oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme
von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen
Krankheitssymptomen unverzüglich die Reiseleitung und den jeweiligen
Leistungsträger, Carrier/Reiseveranstalter zu verständigen/informieren.
Umbuchung
und Storno
Der Reisende kann auf Wunsch nach den Bestimmungen des zwischen ihm
und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger/Carrier jeweils abgeschlossenen
Vertrages vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, oder eine Umbuchung
vornehmen, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des Reisepreises anfallen
können (je nach Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und Zeitpunkt des
Stornos). Storni und Umbuchungen für alle von Check-In Reisecenter®
vermittelten Leistungen können nur schriftlich per Brief oder Fax bzw.
per Email unter Angabe der Buchungsnummer an den Reiseveranstalter bzw.
einzelnen Leistungsträger oder mittels Einschreibebrief an die in den
Buchungsunterlagen angegebene Anschrift oder über die Buchungshotline
erfolgen. nicht zu verwechseln mit uns als Mittler der Reise. Maßgeblich
ist hierbei der jeweilige Posteingang beim jeweiligen Veranstalter, Carrier
oder Leistungsträger der gebuchten Leistungen. Für zeitliche Verzögerungen
und den daraus resultierenden Konsequenzen, aufgrund von technischen Verzögerungen
bei der Übermittlung von Faxen, Emails oder Datenübertragungen/Versand,
übernimmt Check-In Reisecenter® keine Haftung. Für andere Angebote
auf Check-In Reisecenter® (z.B. Hotel, Ferienwohnungen) setzen Sie
sich bitte jeweils mit dem in Ihrer Bestätigung genannten Partner in Verbindung.
Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen/AGB des jeweiligen
Angebotes des jeweiligen Reiseveranstalters/Carriers bzw. Leistungsträgers
genannt.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen/ Reiseabbruch
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen
Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden
Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es empfiehlt
sich für diesen Fall zusätzlich durch eine eigene Reiseabbruchversicherung
(siehe Versicherungen) Vorsorge zu treffen.
Ausschlußfrist/ Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch uns hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten
Leistung gegenüber uns geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen
aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden
gegenüber uns in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der vermittelten Leistung.
Versicherungen
Die finanziellen Aufwendungen im Falle nicht vorhersehbarer Ereignisse
vor, während oder nach Reiseantritt können mitunter erheblich sein. Zur
Sicherheit des/r Reisenden empfehlen wir daher neben den allgemein üblichen
Reiseversicherungen wie Reisekranken-, Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung
dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Hinweis:
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien
Annexvermittler nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern ist:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
info@versicherungsombudsmann.de
Wichtige
Informationen zu den neuen `Dynamic Packaging`- Reiseveranstalter auf
dem Markt:
(Tropo, XTOC, Xair, GoBucher, XÖGER, Travelix, Sunmed, GoBucher,
alltoursX, FTIspar, SunPlus, V-Tours, XALL, LMX, XLMX, SLRIndi, uvm.):
Für die Preisgestaltung
sind grundsätzlich die jeweiligen Reiseveranstalter verantwortlich.
Es gibt bis zum Abschluss einer Reise keine Preisgarantie. Erst wenn der
Reiseveranstalter den Reisepreis schriftlich bestätigt hat, ist der
Reisepreis fix. In wenigen Ausnahmefällen kann es zum Beispiel durch
gravierende Preiserhöhungen für Treibstoff auf dem Weltmarkt
auch zu Preiserhöhungen nach Rückbestätigung durch den
Reiseveranstalter kommen. Viele Angebote der Reiseveranstalter sind dynamisch
angelegt. Diese Preise werden mehrmals täglich aktualisiert. Der
Preis solcher Angebote steigt und fällt je nach aktueller Tagesmarktlage.
Eine Faustregel wann Preise fallen oder steigen gibt es nicht. Namensänderungen,
Änderungen der Teilnehmer, oder Korrekturen falsch engegebener Namen
und Adressdaten, oder auch nur geringfügige Änderungen einiger
Buchstaben, sind durch das Zusammenlegen von Billigflügen und Hotels
bei diesen Spezialveranstaltern und Sonderangeboten, entweder nicht oder
nur gegen relativ hohe Änderungs- und Stornogebühren oder den
vorherigen Ausgleich des Gesamtpreises in Verbindung mit einer Stornierung
und Neuanmeldung, möglich. Bei einigen Veranstaltern auch nur nach
einem Vollstorno und Neuanmeldung. Bitte erkundigen Sie sich hierzu frühzeitig
beim jeweiligen `Dynamic-Packaging` Veranstalter und beachten Sie die
gesonderten AGB des /der jeweiligen Reiseveranstalter, Carrier und Leistungsträger
der zu vermittelnden Leistungen.
Allgemeine Hinweise und Bestimmungen zu Linienflügen, Consolidator-,
IATA-,ABC/APEX-, BULK-Charter- und sonstigen Sonderflügen:
Es
gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der, für
die eingebuchte Beförderungsleistung zuständigen Fluggesellschaften,
Leistungsträger oder Carrier, für die vermittelten Beförderungsleistungen.
Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Fluggesellschaften,
Leistungsträger oder Carrier die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich
deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit-
oder Leistungsänderungen der jeweiligen Fluggesellschaften, Carrier oder
Leistungsträger der Reise. Dieses gilt insbesondere für Linienflugscheine
zu stark ermäßigten Consolidatortarifen und `nur-Flug` Buchungen. Ihr
Auftrag an uns, eine Beförderung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Der Vertrag kommt erst
mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Der Erhalt
einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung
(d.h.
die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen
keine Annahme des Angebotes oder eine Buchung dar.
Bitte beachten Sie, dass bei Linienflügen für die Erstellung
eines Papiertickets, sofern dieses noch möglich ist, ein zusätzlicher
Aufschlag von 8 Euro berechnet wird. Entgegen vieler Reisebüros
berechnet Check-In Reisecenter® keine weiteren Kosten für Beratung
und Buchungsabwicklung. Dieses gilt nicht für Stornierungen oder
Umbuchungen. Für alle anderen Tickethinterlegungen am Flughafenschalter
wird in der Regel eine Hinterlegungsgebühr seitens der Fluggesellschaft/
Carrier/Aussteller erhoben. Bei vielen Fluggesellschaften und Veranstaltern
werden heute ausschließlich sogenannte ETIX-Ausstellungen
vorgenommen, bei denen der Passagier seine Beförderungsunterlagen
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises/Passes sowie der Reisebestätigung/Reservierung
direkt beim einchecken am Flughafen oder am Check-In Automaten erhält.
Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder
die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, wird der Carrier, Reiseveranstalter
bzw. Leistungsträger die Reiseunterlagen per Post zusenden. Kosten für
die schnelle Versendung von Unter-lagen mit Express Botendiensten sowie
eventuelle Hinterlegungsgebühren trägt der Reisende. Bitte beachten Sie,
dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Regeln für die Ausstellung
von E-Tickets haben. Bei Lufthansa-Flügen ist es zum Beispiel erforderlich,
dass Sie Ihre Kredit- oder Miles & More-Karte beim Check-in vorweisen
können und dass Sie die Check-in-Zeiten einhalten.
Was ist ein elektronisches Ticket?
Mit elektronischen Tickets reisen Sie schneller und bequemer. Nach Buchung
erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Buchung.
Im Buchungssystem der Fluggesellschaft wird ein elektronisches Ticket
erstellt und gespeichert. Herkömmliche Papiertickets werden seit
Juni 2008 von den Fluggesellschaften nicht mehr angeboten. Bitte beachten
Sie, dass Sie bei Reisen mit einem elektronischen Ticket (E-Ticket) personifizierte
Dokumente mit sich führen müssen. Jeder Reisende benötigt
am Check-in am Flughafen entweder den Personalausweis oder Reisepass (je
nach Flugziel) und die Buchungsbestätigung bzw. die E-Mail Bestätigung
der Flugbuchung.
Welche
Vorteile bietet ein elektronisches Ticket?
1. Sie vermeiden lange Warteschlangen am Check-In-Schalter (bei Nutzung
des Check-In-Automaten)
2. Sie können Ihren Sitzplatz beim Einchecken selbst auswählen.
(bei Nutzung des Check-In-Automaten)
3. Sie können das Ticket nicht vergessen oder verlieren: Sie brauchen
lediglich Ihren Ausweis und die E-Mail Bestätigung.
4. Sie müssen sich nicht um die Zustellung des Tickets kümmern:
Nach Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Wichtig: Insbesondere bei kurzfristigen Buchungen unterhalb 7 Tagen vor
Abreise gelten oftmals gesonderte Tarif- oder Buchungsbedingungen, die
zu beachten sind. Umbuchungen, Änderungen von Namen oder Flugstrecken
sind dann nur nach Vollstorno und Neuanmeldung möglich. Achten Sie
bei jeder Buchung eines Fluges unbedingt auf die Tarifkonditionen. Mehrkosten,
die aus Nichtbeachtung der Tarifbedingungen oder zu kurzfristig gebuchten
Tickets resultieren gehen zu Lasten des Reisenden.
Wir empfehlen im allgemeinen bei allen Flugbuchungen auf die jeweiligen
AGB- und Tarifbedingungen der jeweiligen Airlines und Anbieter zu achten,
um Irrtümer oder Mißverständnisse schon im Vorfeld zu
vermeiden.
Umbuchungen sind nur teilweise zulässig und oftmals kostenpflichtig. Die
jeweiligen Gebühren werden bei der Auswahl eines bestimmten Angebotes
angezeigt. Bei manchen Sondertarifen sind Reservierungsänderungen oder
Preiserstattungen nach Ticketausstellung nicht möglich. Einige Tarife
schließen einen Wechsel der Buchungsklasse oder eine Meilengutschrift
aus. Die Fluglinien behalten sich das Recht vor, den Flugzeitplan jederzeit
vor Abflug zu ändern. Flugtickets sind nicht übertragbar und Namensänderungen
nicht zulässig, es sei denn dieses ist innerhalb des Tarifes gestattet.
Bei Verlust oder nicht rechtzeitig in Empfang genommenen Flugscheinen/Tickets,
haftet der Reisende für dadurch entstehende Kosten (Änderungen)
des Tarifes. Bei Versendung der Reiseunterlagen an eine vom Reisenden
angegebene Adresse, trägt dieser das Transportrisiko. Kosten, die
aus dem Verlust der auf Wunsch des Reisenden versandten Dokumente oder
Verspätungen beim Transport (DHL/UPS/IllOX/FedEx) resultieren, gehen
zu Lasten des Reisenden. Es empfiehlt sich immer die kostengünstigere
und sichere ETIX-Hinterlegung direkt am Flughafenschalter.
Für alle Flüge, mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften
gelten ferner die `Allgemeinen Beförderungsbedingungen`, die nach dem
Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind. (siehe
Ticket)
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Seit dem 12.Januar
2009 wird das Einreisegenehmigungssystem " ESTA" (Electronic
System for Travel Authorization) für USA-Reisende verbindlich eingesetzt.
Das bedeutet, dass Flugreisende die Einreisedaten vor Reiseantritt seit
dem 08.September 2010 für eine Gebühr in Höhe von 14USD/$
(bis auf Widerruf/Änderung) online über das webbasierte System
des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine
Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden
dauern kann, empfehlen wir, dies so früh wie möglich vorzunehmen.
https://esta.cbp.dhs.gov
Warschauer Abkommen
Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder
Stoffe nicht enthalten: Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten
Alarmvorrichtungen oder integriertem Lithium, Batterien und/oder pyrotechnisches
Material; Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen; Gase
entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas
und Aerosol; Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben
und Verdünner; Entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere
leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen,
Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; Oxydierende
Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde; Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger;
Radioaktive Materialien; Ätzendes, wie Quecksilber, was in Thermometern
enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, naß, gefüllt mit Batterieflüssigkeit;
Magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den
IATA Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind. Von den obigen Bestimmungen
ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel,
Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeugen), alkoholische Getränke, soweit
diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
Blacklist
Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen,
denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar
unter
https://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
https://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf
Darüber hinausgehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer befördernden
Fluggesellschaft.
Weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf:
https://www.iatatravelcentre.com/e-ticket-notice/General/German/
Gemäß § 37 VSBG sind wir
verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen
Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden.
Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil und sind dazu nicht verpflichtet. Sie können sich an diesen
Stellen wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig.
Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. | Straßburger Str. 8 77694 Kehl
| mail@verbraucher-schlichter.de-
Wir
vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers
gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de
-
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Stand: 02/2022
Alle
Daten SSL Verschlüsselt. Datenübertragung geschützt.
Nutzungsbestimmungen:
Die
Nutzung dieser Website beschränkt sich ausschließlich auf den
privaten Bereich. Alle auf dieser Website erhältlichen Informationen,
Leistungen, Produkte oder Services dürfen nicht kopiert, veröffentlicht,
vertrieben, ausgestellt, vervielfältigt, verändert, übertragen,
abgetreten, lizensiert oder verkauft werden. In Ausnahmefällen bedarf
es der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Check-In-Reisecenter®.
Sie
versichern, dass sämtliche Informationen, die Sie über Ihre
Person oder Mitreisende zur Verfügung stellen, der Wahrheit entsprechen.
Drohungen, Nötigungen, Diffamierungen, sowie die Übermittlung
von pornographischem, rassistischem oder in anderer Weise irgendwie rechtswidrigem
Material sind ausdrücklich verboten.
Lesen Sie die wichtigen Hinweise zur Nutzung der
Website
Wichtige
Hinweise zur Nutzung der Website
|