
Check-In Reisecenter® bzw. deren Vertreter
tritt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen
(z.B. Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotels, Ferienwohnungen, Tickets,
Busreisen, etc., nachfolgend `Reisen` genannt) auf. Check-In Reisecenter®
ist nicht der Veranstalter, sondern Mittler der Reisen.
Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen
der, für die eingebuchte Reise zuständigen Veranstalter, Leistungsträger,
Carrier (Beförderer) für die durch uns vermittelten Reisen. Die Reisebedingungen
basieren in der Regel auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des
Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Als Reisevermittler bestätigen wir
im Namen der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer)
der Reise die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich deren Bestätigung
bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit- oder Leistungsänderungen
der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer)
der Reise. Alle Zahlungen auf Pauschalreiseleistungen bedürfen der
vorherigen Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheines im Sinne
der § 651 k Abs. 3 BGB. Mit Vertragsschluß kann eine Anzahlung
gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen,
die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der
Reiseunterlagen fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24
Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Im
Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen
Ihnen und dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder Carrier der Reise
zu den jeweils gültigen Konditionen zustande. Mit Ausfüllen der Informationsfelder
und Abschluß des Buchungsvorgangs bieten Sie uns an, die Vermittlung einer
Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise
in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter
erbracht wird, zu vermitteln/besorgen. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der Reiseanmelder gleichzeitig,
dass er geschäftfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist.
An Ihren Buchungsauftrag sind Sie gebunden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung
von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters
vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Der Erhalt einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben),
stellen keine Annahme des Angebotes dar. Die Buchung wird erst mit der
Annahme/Bestätigung durch den Veranstalter, Leistungsträger
oder Carrier der durch uns vermittelten Reisen/Beförderungsleistungen
verbindlich. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die
reine Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen, Beförderungsleistungen
bzw. einzelnen touristischen Leistungen. Die Durchführung der gebuchten
Reiseleistungen gehört nicht in den Bereich unserer Verantwortung und
Vertragspflichten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des
Reisenden durch Check-In Reisecenter®. Check-In Reisecenter® ist
berechtigt, Annahme des Vermittlungsauftrages ohne Angabe von Gründen
zu verweigern. Vor der Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages
durch Check-In Reisecenter® vermittelte und mit dem Reiseveranstalter
und den einzelnen Leistungsträgern abgeschlossene Reiseverträge bleiben
wirksam und sind von der Annahme des Vermittlungsauftrages in diesem Fall
unberührt. Die Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages wird
dem betroffenen Reisenden per Email, schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Bestehende Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen mit Reiseveranstaltern
bzw. einzelnen Leistungsträgern werden hierdurch nicht berührt.
Wir verweisen ausdrücklich auf die AGB der Veranstalter. Diese finden
Sie bei dem jeweiligen Angebot und den Buchungsmasken, noch einmal im
Detail unter dem Menüpukt AGB. Als besonderen Service bieten wir Ihnen
an dieser Stelle die AGB`s der einzelnen Reiseveranstalter noch einmal
tabellarisch an:
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Allgemeine Hinweise und Bestimmungen
zu Linienflügen, Consolidator-, IATA-,ABC/APEX-, BULK-Charter- und
Sonderflügen:
Es
gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der, für
die eingebuchte Beförderungsleistung zuständigen Fluggesellschaften,
Leistungsträger oder Carrier, für die vermittelten Beförderungsleistungen.
Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Fluggesellschaften,
Leistungsträger oder Carrier die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich
deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit-
oder Leistungsänderungen der jeweiligen Fluggesellschaften, Carrier oder
Leistungsträger der Reise. Dieses gilt insbesondere für Linienflugscheine
zu stark ermäßigten Consolidatortarifen und `nur-Flug` Buchungen. Ihr
Auftrag an uns, eine Beförderung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Der Vertrag kommt erst
mit der schriftlichen Buchungs-bestätigung/Rechnung zustande. Der Erhalt
einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung
(d.h.
die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen
keine Annahme des Angebotes oder eine Buchung dar.
Bitte beachten Sie, dass bei Linienflügen für die Erstellung
eines Papiertickets, sofern dieses möglich ist, ein zusätzlicher
Aufschlag von 8 Euro berechnet wird. Entgegen vieler Reisebüros
berechnet Check-In Reisecenter® keine weiteren Kosten für Beratung
und Buchungs-abwicklung. Dieses gilt nicht für Stornierungen oder
Umbuchungen. Für alle anderen Tickethinterlegungen am Flughafenschalter
wird in der Regel eine Hinterlegungsgebühr seitens der Fluggesellschaft/
Carrier/Aussteller erhoben. Bei vielen Fluggesellschaften und Veranstaltern
werden heute ausschließlich sogenannte ETIX-Ausstellungen
vorgenommen, bei denen der Passagier seine Beförderungsunterlagen
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises/Passes sowie der Reisebestätigung/Reservierung
direkt beim einchecken am Flughafen oder am Check-In Automaten erhält.
Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder
die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, wird der Carrier, Reiseveranstalter
bzw. Leistungsträger die Reiseunterlagen per Post zusenden. Kosten für
die schnelle Versendung von Unter-lagen mit Express Botendiensten sowie
eventuelle Hinterlegungsgebühren trägt der Reisende. Bitte beachten Sie,
dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Regeln für die Ausstellung
von E-Tickets haben. Bei Lufthansa-Flügen ist es zum Beispiel erforderlich,
dass Sie Ihre Kredit- oder Miles & More-Karte beim Check-in vorweisen
können und dass Sie die Check-in-Zeiten einhalten.
Wichtig: Insbesondere bei kurzfristigen Buchungen unterhalb 7 Tagen vor
Abreise gelten oftmals gesonderte Tarif- oder Buchungsbedingungen, die
zu beachten sind. Umbuchungen, Änderungen von Namen oder Flugstrecken
sind dann nur nach Vollstorno und Neuanmeldung möglich. Achten Sie
bei jeder Buchung eines Fluges unbedingt auf die Tarifkonditionen. Mehrkosten,
die aus Nichtbeachtung der Tarifbedingungen oder zu kurzfristig gebuchten
Tickets resultieren gehen zu Lasten des Reisenden.
Wir
empfehlen im allgemeinen bei allen Flugbuchungen auf die jeweiligen AGB-
und Tarifbedingungen der jeweiligen Airlines und Anbieter zu achten, um
Irrtümer oder Mißverständnisse schon im Vorfeld zu vermeiden.
Umbuchungen sind nur teilweise zulässig und oftmals kostenpflichtig. Die
jeweiligen Gebühren werden bei der Auswahl eines bestimmten Angebotes
angezeigt. Bei manchen Sondertarifen sind Reservierungsänderungen oder
Preiserstattungen nach Ticketausstellung nicht möglich. Einige Tarife
schließen einen Wechsel der Buchungsklasse oder eine Meilengutschrift
aus. Die Fluglinien behalten sich das Recht vor, den Flugzeitplan jederzeit
vor Abflug zu ändern. Flugtickets sind nicht übertragbar und Namensänderungen
nicht zulässig, es sei denn dieses ist innerhalb des Tarifes gestattet.
Bei Verlust oder nicht rechtzeitig in Empfang genommenen Flugscheinen/Tickets,
haftet der Reisende für dadurch entstehende Kosten (Änderungen)
des Tarifes. Bei Versendung der Reiseunterlagen an eine vom Reisenden
angegebene Adresse, trägt dieser das Transportrisiko. Kosten, die
aus dem Verlust der auf Wunsch des Reisenden versandten Dokumente oder
Verspätungen beim Transport (DHL/UPS/IllOX/FedEx) resultieren, gehen
zu Lasten des Reisenden. Es empfiehlt sich immer die kostengünstigere
und sichere ETIX-Hinterlegung direkt am Flughafenschalter.
Für alle Flüge, mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften
gelten ferner die `Allgemeinen Beförderungsbedingungen`, die nach dem
Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind. (siehe
Ticket)
Warschauer Abkommen
Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe
nicht enthalten: Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten
Alarmvorrichtungen oder integriertem Lithium, Batterien und/oder pyrotechnisches
Material; Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen; Gase
entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas
und Aerosol; Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben
und Verdünner; Entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere
leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen,
Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; Oxydierende
Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde; Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger;
Radioaktive Materialien; Ätzendes, wie Quecksilber, was in Thermometern
enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, naß, gefüllt mit Batterieflüssigkeit;
Magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den
IATA Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind. Von den obigen Bestimmungen
ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel,
Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeugen), alkoholische Getränke, soweit
diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
Weitere
allgemeine Hinweise zu Ihrer Reisebuchung:
Haftung
Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen
beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Reiseveranstalter,
Leistungsträger, Carrier (Beförderer) uns gegenüber, sie stellen
keine eigene Zusicherung von Check-In Reisecenter® gegenüber dem Reiseteilnehmer
dar. Ansprüche des Reisenden gegen die Reiseveranstalter, Leistungsträger,
Carrier (Beförderer) auf Schadensersatz im Sinne der § 651c
bis 651f BGB verjähren in der Regel nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die vermittelte Leistung dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter
die Fortführung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Maßgeblich
für die Fristwahrung ist der Zugang der Beanstandung beim Leistungsträger,
Veranstalter, Carrier (Beförderer) der Reiseleistungen, nicht zu
verwechseln mit dem Zugang beim Reisemittler.
Für
zeitliche Verzögerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund
von technischen Verzögerungen bei der Übermittlung von Faxsendungen oder
Emails übernimmt Check-In Reisecenter® keine Haftung.
Zahlung mit Kreditkarte
Die Zahlung kann mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen
erfolgen. Check-In Reisecenter® behält sich das Recht vor, etwaige
Verwaltungskosten, die uns oder dem Anbieter in Bezug auf eine Buchung
mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Wir werden Sie über
entsprechende Kosten im Vorfeld benachrichtigen. Check-In Reisecenter®
behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten bei Kreditkartenzahlung
an Sie weiterzuberechnen. Bei Zahlung mit einer fremden Kreditkarte ist
die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers erforderlich.
Check-In Reisecenter® behält sich vor, Tickets, Bestätigungen, Vouchers
und sonstige Reiseunterlagen ausschließlich an die bei Ihrer Bank oder
Ihrem Kreditkartenunternehmen hinterlegte Adresse zu versenden.
Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und dafür,
daß die für seine Person erforderlichen Voraussetzungen erfüllt
sind, sowie sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in-
und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften,
Pass-, und Visa-Bestimmungen - beachtet werden. Wir empfehlen sorgfältig
auf die Einreise-, Visa und Gesundheitsbestimmungen der jeweiligen Länder
zu achten. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von etwaigen Rücktritts-/Umbuchungskostenkosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
des Reiseveranstalters/Carriers/Leistungsträgers bedingt sind.
Umbuchung
und Storno
Der Reisende kann auf Wunsch nach den Bestimmungen des zwischen ihm
und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger/Carrier jeweils abgeschlossenen
Vertrages vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder eine Umbuchung
vornehmen, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des Reisepreises anfallen
können (je nach Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und Zeitpunkt des
Stornos). Storni und Umbuchungen für alle von Check-In Reisecenter®
vermittelten Leistungen können nur schriftlich per Brief oder Fax bzw.
per Email unter Angabe der Buchungsnummer an den Reiseveranstalter bzw.
einzelnen Leistungsträger oder mittels Einschreibebrief an die in den
Buchungsunterlagen angegebene Anschrift oder über die Buchungshotline
erfolgen. Für zeitliche Verzögerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen
aufgrund von technischen Verzögerungen bei der Übermittlung von Faxen,
Emails oder Datenübertragungen/Versand, übernimmt Check-In Reisecenter®
keine Haftung. Für andere Angebote auf Check-In Reisecenter® (z.B.
Hotel, Ferienwohnungen) setzen Sie sich bitte jeweils mit dem in Ihrer
Bestätigung genannten Partner in Verbindung. Stornierungsgebühren sind
in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Reiseveranstalters/Carriers
bzw. Leistungsträgers genannt.
Versicherungen
Die finanziellen Aufwendungen im Falle nicht vorhersehbarer Ereignisse
vor, während oder nach Reiseantritt können mitunter erheblich sein. Zur
Sicherheit des/r Reisenden empfehlen wir daher neben den allgemein üblichen
Reiseversicherungen wie Reisekranken-, Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung
dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Stand: 12/2013
Alle
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es der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Check-In-Reisecenter®.
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