AGB
Das Kleingedruckte. Wissenswert und unbedingt erforderlich zur eigenen Sicherheit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren in der Regel auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV).




Check-In Reisecenter® bzw. deren Vertreter tritt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen (z.B. Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotels, Ferienwohnungen, Tickets, Busreisen, etc., nachfolgend `Reisen` genannt) auf. Check-In Reisecenter® ist nicht der Veranstalter, sondern Mittler der Reisen.

Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der, für die eingebuchte Reise zuständigen Veranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) für die durch uns vermittelten Reisen. Die Reisebedingungen basieren in der Regel auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) der Reise die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit- oder Leistungsänderungen der jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) der Reise. Alle Zahlungen auf Pauschalreiseleistungen bedürfen der vorherigen Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheines im Sinne der § 651 k Abs. 3 BGB. Mit Vertragsschluß kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder Carrier der Reise zu den jeweils gültigen Konditionen zustande. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluß des Buchungsvorgangs bieten Sie uns an, die Vermittlung einer Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln/besorgen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der Reiseanmelder gleichzeitig, dass er geschäftfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie gebunden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

Der Erhalt einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Die Buchung wird erst mit der Annahme/Bestätigung durch den Veranstalter, Leistungsträger oder Carrier der durch uns vermittelten Reisen/Beförderungsleistungen verbindlich. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die reine Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen, Beförderungsleistungen bzw. einzelnen touristischen Leistungen. Die Durchführung der gebuchten Reiseleistungen gehört nicht in den Bereich unserer Verantwortung und Vertragspflichten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des Reisenden durch Check-In Reisecenter®. Check-In Reisecenter® ist berechtigt, Annahme des Vermittlungsauftrages ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Vor der Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages durch Check-In Reisecenter® vermittelte und mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern abgeschlossene Reiseverträge bleiben wirksam und sind von der Annahme des Vermittlungsauftrages in diesem Fall unberührt. Die Verweigerung der Annahme des Vermittlungsauftrages wird dem betroffenen Reisenden per Email, schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bestehende Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen mit Reiseveranstaltern bzw. einzelnen Leistungsträgern werden hierdurch nicht berührt.

Wir verweisen ausdrücklich auf die AGB der Veranstalter. Diese finden Sie bei dem jeweiligen Angebot und den Buchungsmasken, noch einmal im Detail unter dem Menüpukt AGB. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an dieser Stelle die AGB`s der einzelnen Reiseveranstalter noch einmal tabellarisch an:



 

Allgemeine Hinweise und Bestimmungen zu Linienflügen, Consolidator-, IATA-,ABC/APEX-, BULK-Charter- und Sonderflügen:

Es gelten jeweils die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der, für die eingebuchte Beförderungsleistung zuständigen Fluggesellschaften, Leistungsträger oder Carrier, für die vermittelten Beförderungsleistungen. Als Reisevermittler bestätigen wir im Namen der jeweiligen Fluggesellschaften, Leistungsträger oder Carrier die eingebuchten Leistungen vorbehaltlich deren Bestätigung bei uns. Wir haften nicht für etwaige Preis-, Zeit- oder Leistungsänderungen der jeweiligen Fluggesellschaften, Carrier oder Leistungsträger der Reise. Dieses gilt insbesondere für Linienflugscheine zu stark ermäßigten Consolidatortarifen und `nur-Flug` Buchungen. Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungs-bestätigung/Rechnung zustande. Der Erhalt einer Empfangsbestätigung in Form einer e-mail oder einer Online-Anmeldung
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes oder eine Buchung dar.

Bitte beachten Sie, dass bei Linienflügen für die Erstellung eines Papiertickets, sofern dieses möglich ist, ein zusätzlicher Aufschlag von 8 Euro berechnet wird. Entgegen vieler Reisebüros berechnet Check-In Reisecenter® keine weiteren Kosten für Beratung und Buchungs-abwicklung. Dieses gilt nicht für Stornierungen oder Umbuchungen. Für alle anderen Tickethinterlegungen am Flughafenschalter wird in der Regel eine Hinterlegungsgebühr seitens der Fluggesellschaft/ Carrier/Aussteller erhoben. Bei vielen Fluggesellschaften und Veranstaltern werden heute ausschließlich sogenannte ETIX-Ausstellungen vorgenommen, bei denen der Passagier seine Beförderungsunterlagen gegen Vorlage seines Lichtbildausweises/Passes sowie der Reisebestätigung/Reservierung direkt beim einchecken am Flughafen oder am Check-In Automaten erhält. Sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, wird der Carrier, Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger die Reiseunterlagen per Post zusenden. Kosten für die schnelle Versendung von Unter-lagen mit Express Botendiensten sowie eventuelle Hinterlegungsgebühren trägt der Reisende. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Regeln für die Ausstellung von E-Tickets haben. Bei Lufthansa-Flügen ist es zum Beispiel erforderlich, dass Sie Ihre Kredit- oder Miles & More-Karte beim Check-in vorweisen können und dass Sie die Check-in-Zeiten einhalten.

Wichtig: Insbesondere bei kurzfristigen Buchungen unterhalb 7 Tagen vor Abreise gelten oftmals gesonderte Tarif- oder Buchungsbedingungen, die zu beachten sind. Umbuchungen, Änderungen von Namen oder Flugstrecken sind dann nur nach Vollstorno und Neuanmeldung möglich. Achten Sie bei jeder Buchung eines Fluges unbedingt auf die Tarifkonditionen. Mehrkosten, die aus Nichtbeachtung der Tarifbedingungen oder zu kurzfristig gebuchten Tickets resultieren gehen zu Lasten des Reisenden.

Wir empfehlen im allgemeinen bei allen Flugbuchungen auf die jeweiligen AGB- und Tarifbedingungen der jeweiligen Airlines und Anbieter zu achten, um Irrtümer oder Mißverständnisse schon im Vorfeld zu vermeiden.

Umbuchungen sind nur teilweise zulässig und oftmals kostenpflichtig. Die jeweiligen Gebühren werden bei der Auswahl eines bestimmten Angebotes angezeigt. Bei manchen Sondertarifen sind Reservierungsänderungen oder Preiserstattungen nach Ticketausstellung nicht möglich. Einige Tarife schließen einen Wechsel der Buchungsklasse oder eine Meilengutschrift aus. Die Fluglinien behalten sich das Recht vor, den Flugzeitplan jederzeit vor Abflug zu ändern. Flugtickets sind nicht übertragbar und Namensänderungen nicht zulässig, es sei denn dieses ist innerhalb des Tarifes gestattet. Bei Verlust oder nicht rechtzeitig in Empfang genommenen Flugscheinen/Tickets, haftet der Reisende für dadurch entstehende Kosten (Änderungen) des Tarifes. Bei Versendung der Reiseunterlagen an eine vom Reisenden angegebene Adresse, trägt dieser das Transportrisiko. Kosten, die aus dem Verlust der auf Wunsch des Reisenden versandten Dokumente oder Verspätungen beim Transport (DHL/UPS/IllOX/FedEx) resultieren, gehen zu Lasten des Reisenden. Es empfiehlt sich immer die kostengünstigere und sichere ETIX-Hinterlegung direkt am Flughafenschalter.

Für alle Flüge, mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften gelten ferner die `Allgemeinen Beförderungsbedingungen`, die nach dem Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind. (siehe Ticket)

Warschauer Abkommen

Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck

Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten: Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten Alarmvorrichtungen oder integriertem Lithium, Batterien und/oder pyrotechnisches Material; Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen; Gase entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas und Aerosol; Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner; Entflammbare feste Stoffe (wie STREICHHÖLZER) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln; Oxydierende Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde; Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger; Radioaktive Materialien; Ätzendes, wie Quecksilber, was in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, naß, gefüllt mit Batterieflüssigkeit; Magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den IATA Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind. Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel, Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeugen), alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.


Weitere allgemeine Hinweise zu Ihrer Reisebuchung:

Haftung
Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von Check-In Reisecenter® gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Ansprüche des Reisenden gegen die Reiseveranstalter, Leistungsträger, Carrier (Beförderer) auf Schadensersatz im Sinne der § 651c bis 651f BGB verjähren in der Regel nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die vermittelte Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortführung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Beanstandung beim Leistungsträger, Veranstalter, Carrier (Beförderer) der Reiseleistungen, nicht zu verwechseln mit dem Zugang beim Reisemittler.
Für zeitliche Verzögerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund von technischen Verzögerungen bei der Übermittlung von Faxsendungen oder Emails übernimmt Check-In Reisecenter® keine Haftung.

Zahlung mit Kreditkarte

Die Zahlung kann mit den Kreditkarten sämtlicher großer Kreditkartenunternehmen erfolgen. Check-In Reisecenter® behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die uns oder dem Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. Wir werden Sie über entsprechende Kosten im Vorfeld benachrichtigen. Check-In Reisecenter® behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten bei Kreditkartenzahlung an Sie weiterzuberechnen. Bei Zahlung mit einer fremden Kreditkarte ist die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers erforderlich. Check-In Reisecenter® behält sich vor, Tickets, Bestätigungen, Vouchers und sonstige Reiseunterlagen ausschließlich an die bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen hinterlegte Adresse zu versenden.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und dafür, daß die für seine Person erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sowie sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visa-Bestimmungen - beachtet werden. Wir empfehlen sorgfältig auf die Einreise-, Visa und Gesundheitsbestimmungen der jeweiligen Länder zu achten. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von etwaigen Rücktritts-/Umbuchungskostenkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters/Carriers/Leistungsträgers bedingt sind.

Umbuchung und Storno
Der Reisende kann auf Wunsch nach den Bestimmungen des zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger/Carrier jeweils abgeschlossenen Vertrages vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder eine Umbuchung vornehmen, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können (je nach Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und Zeitpunkt des Stornos). Storni und Umbuchungen für alle von Check-In Reisecenter® vermittelten Leistungen können nur schriftlich per Brief oder Fax bzw. per Email unter Angabe der Buchungsnummer an den Reiseveranstalter bzw. einzelnen Leistungsträger oder mittels Einschreibebrief an die in den Buchungsunterlagen angegebene Anschrift oder über die Buchungshotline erfolgen. Für zeitliche Verzögerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund von technischen Verzögerungen bei der Übermittlung von Faxen, Emails oder Datenübertragungen/Versand, übernimmt Check-In Reisecenter® keine Haftung. Für andere Angebote auf Check-In Reisecenter® (z.B. Hotel, Ferienwohnungen) setzen Sie sich bitte jeweils mit dem in Ihrer Bestätigung genannten Partner in Verbindung. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Reiseveranstalters/Carriers bzw. Leistungsträgers genannt.

Versicherungen

Die finanziellen Aufwendungen im Falle nicht vorhersehbarer Ereignisse vor, während oder nach Reiseantritt können mitunter erheblich sein. Zur Sicherheit des/r Reisenden empfehlen wir daher neben den allgemein üblichen Reiseversicherungen wie Reisekranken-, Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.


Stand: 12/2023

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